DATEV
Liefert die bisherige steuerliche Behandlung, Berechnungen und Mandantendaten zum Sachverhalt.
Prozessbeispiel · Gestaltung
Bei komplexen oder ungewöhnlichen Gestaltungen muss geklärt werden, wie ein geplanter Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Der Sachverhalt muss dafür vollständig, widerspruchsfrei und so konkret beschrieben sein, dass die Finanzverwaltung ihn beurteilen kann.
01 · Wie es heute läuft
Mandantenangaben, Verträge, Unternehmensdaten, Berechnungen, die bisherige steuerliche Behandlung und einschlägige Rechtsquellen müssen zusammengeführt werden. Das kostet Zeit, die genau dort fehlt, wo sie am teuersten ist.
Deshalb wird der Antrag oft aufgeschoben oder gar nicht gestellt. Von diesen fünf Schritten bleibt automatisiert einer übrig — die fachliche Prüfung.
02 · Was der Prozess sichtbar macht
Der Prozess ersetzt weder die fachliche Verantwortung des Berufsträgers noch die Entscheidung der Finanzverwaltung. Er schafft eine belastbare Arbeitsgrundlage für Prüfung, Ergänzung und Einreichung.
03 · Der fachliche Ablauf
Der Prozess startet mit dem Auftrag, für einen konkreten Mandanten und einen geplanten oder bereits umgesetzten Sachverhalt einen Antrag vorzubereiten.
Auftrag und gewünschte steuerliche Klärung werden erfasst.
Sachverhalt, Beteiligte, Zeitplan und geplante Maßnahmen werden strukturiert.
Relevante DATEV-Daten und Falldokumente werden über KlarDaten zusammengeführt.
Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben werden sichtbar gemacht.
Die konkreten Rechtsfragen und der gewünschte Auskunftsgegenstand werden herausgearbeitet.
Relevante Rechtsgrundlagen und Fachquellen werden bereitgestellt.
Aufbau, Begründung und Antragstext werden als Entwurf erstellt.
Die finale Fassung wird für die Dokumentation vorbereitet.
Die Kanzlei prüft den Entwurf fachlich, ergänzt ihn und entscheidet über die Einreichung.
Hier entscheidet der Mensch04 · Die Automatisierung
Der Langdock-Workflow verbindet den Auftrag, die Falldokumente, den DATEV-Zugriff über KlarDaten, die freigegebenen Rechtsquellen und die Dokumenterstellung.
Beteiligte, Verträge, Zeitplan und Varianten werden gegeneinander gehalten. Widersprüche werden markiert, nicht überschrieben.
Er formuliert die Rechtsfragen präzise, grenzt Varianten ab und baut die Begründung mit Fundstellen auf.
Was dabei erfasst und geprüft wird
05 · Das Ergebnis
Handlungsvorschläge bleiben Vorschläge. Die Entscheidung über Inhalt, Formulierung und Einreichung trifft der Berufsträger.
Erste Frage, bevor irgendetwas entsteht: Ist der Sachverhalt noch nicht verwirklicht? Erst nach der Bestätigung des Berufsträgers öffnet sich der Antrag. Varianten bleiben getrennte Dossiers.
06 · Werkzeuge und Rollen
Ein Antrag auf verbindliche Auskunft bindet langfristig. Deshalb muss jede Angabe auf ihre Quelle zurückführbar bleiben.
Liefert die bisherige steuerliche Behandlung, Berechnungen und Mandantendaten zum Sachverhalt.
Stellt den technischen Zugriff auf die benötigten DATEV-Daten bereit.
Verbindet Auftrag, Falldokumente, Datenzugriff, Rechtsquellen und Vorlagen und erzeugt den Entwurf.
Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung aus dem zugelassenen Bestand.
Legt Aufbau, Detailtiefe, Abgrenzung der Varianten und Kennzeichnung offener Punkte fest.
Erzeugt den Antragsentwurf mit Begründung, Anlagenverzeichnis und offenen Punkten.
07 · Was bei der Kanzlei bleibt
Der Berufsträger erhält den vorbereiteten Entwurf und muss die Zusammenstellung von Sachverhalt, Unterlagen und Quellen nicht wiederholen.
Der Prozess bereitet vor. Der Berufsträger verantwortet. Die Finanzverwaltung entscheidet.
08 · Was sich dadurch ändert
Die Kanzlei erhält eine belastbare Arbeitsgrundlage für fachliche Prüfung, Freigabe, Einreichung und spätere Dokumentation.